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Brandoberinspektoranwärter*in
Du hast ein abgeschlossenes Bachelorstudium im technischen, naturwissenschaftlichen oder einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Bereich?
Werde Brandoberinspektoranwärter*in!
Inhalte der Ausbildung
- Grundausbildung
- Rettungshelferausbildung
- Gruppenführerausbildung
- Zugführerausbildung
- Verbandsführerausbildung
- Organisatorische Leitung Rettungsdienst
- Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung
Jede Ausbildung bei der Feuerwehr vermittelt fundiertes Fachwissen, praktische Einsatzerfahrung und Führungskompetenz. Ziel ist die Vorbereitung auf verantwortungsvolle Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Essen.
Benefits
Ausbildungsvergütung
Du wirst in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Feuerwehr eingestellt.
Während der Ausbildung zum*zur Brandoberinspektor*in erhältst Du eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.555,68 € brutto (Stand 02/2025) sowie eine Anwärtersonderzulage von 544,49 € brutto. Nach dem ersten Jahr der Ausbildung kommt noch die hälftige Feuerwehrzulage in Höhe von 66,08 € dazu.
Solltest Du verheiratet sein oder Kinder haben, erhöht sich die Vergütung.
Die genauen Beträge kannst Du der Besoldungstabelle entnehmen.
Wichtig zu wissen:
Von diesen Bruttobeträgen sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Zusätzlich ist es empfehlenswert, eine freiwillige/private Krankenversicherung für die Leistung abzuschließen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden.
Das lernst du:
- Brandbekämpfung
- technische Hilfeleistung
- Rettungsdiensteinsätze
Du lernst alles, was es braucht, um Menschen in Not professionell zu helfen.
Das solltest du mitbringen - Schulische bzw. berufliche Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes Bachelorstudium im technischen, naturwissenschaftlichen oder einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Bereich
Das solltest du mitbringen - Persönliche Voraussetzungen:
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
(§ 7 BeamtStG - Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses (gesetze-im-internet.de ) ) - Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 40 Jahre
(SGV § 14 Einstellung | RECHT.NRW.DE ) - Du hast keine Vorstrafen und kein Ermittlungsverfahren der Staatanwaltschaft anhängig
- Du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Du bist teamfähig, körperlich fit und sowohl psychisch, als auch physisch belastbar
- Du kannst gut schwimmen und hast keine Probleme mit dem Arbeiten in engen Räumen oder großen Höhen
- Fahrerlaubnis Klasse B oder Klasse 3
- Ein bestehender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern muss im Rahmen der Einstellungsuntersuchung gem. § 20 Abs. 9 S. 1 IfSG nachgewiesen werden
- (§ 20 IfSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de ) )
Auswahlverfahren:
Bei dem Auswahlverfahren sind die nachfolgenden Stationen zu absolvieren, um bei der Feuerwehr Essen eingestellt zu werden:
- Sportlicher Eignungstest
- Persönliches Gespräch
- Amtsärztliche Untersuchung
Kontakt
Frau Jennifer Marscholek
Tel. 0201 12371201