WEITERE THEMEN
Verwaltungswirt*in Außendienst Zentrale Ausländerbehörde
Theoretischer Teil
Blockunterricht am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Essen (7:45 Uhr bis 15:05 Uhr – in Ausnahmefällen bis 17:00 Uhr)
Neben den Modulen wie Bürgerliches Recht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Handlungs- und Sozialkompetenzen und Konfliktmanagement etc. erlangst du während der Qualifizierung zusätzlich auch ausländerrechtliches Wissen.
Schriftliche und mündliche Prüfung am Ende des Quereinstiegs (Abschluss Verwaltungslehrgang I)
Prüfungsordnung VL I
Praktischer Teil
Die Praxisphase "Training on the Job" erfolgt im Außendienst der Zentralen Ausländerbehörde (Abteilung 38-3).
Der Abschluss zum*zur Verwaltungswirt*in befähigt zum Einsatz im mittleren Verwaltungsdienst. Nach mehrjähriger Berufserfahrung bestehen über die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Benefits
Ausbildungsvergütung
- 2.313,32 € brutto / Monat
+ jährliche Sonderzuwendung
Nach erfolgreicher Übernahme ist ein Einstiegsgehalt in Entgeltgruppe 5 TVöD, abhängig von der vorherigen Berufserfahrung in den Stufen 1 bis 3 = 3.038,99 € bis 3.355,11 € (Stand 04/2025), vorgesehen. Es bestehen zeitnahe Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD.
Das lernst du:
- Die Einsätze des Außendienstes zu koordinieren sowie deren Vorbereitung und Nachbereitung sicherzustellen (bei Transportfahrten und bei Großmaßnahmen mit Beteiligung weiterer Behörden)
- Zwangsweise Ausreisen (Abschiebungen) verantwortlich durchzuführen und durchzusetzen
- Ausreisepflichtige Personen in geeignete Unterbringungseinrichtungen innerhalb des Landes zu verlegen
- Ausweislose Ausländer*innen bei Botschaften und Konsulaten vorzustellen
Das solltest du mitbringen:
Mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, anerkannte duale Berufsausbildung und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung sowie
- Führerschein Klasse B
- Verpflichtende Teilnahme am Dienstsport und regelmäßigen Schulungen und Trainings zur Eigensicherung
- Bereitschaft zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben auch außerhalb der üblichen Rahmenarbeitszeiten (nachts oder in den frühen Morgenstunden) und zu mehrtägigen Dienstreisen im In- und Ausland (inkl. Übernachtung)
- Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung und zum Einsatz von Waffen zum Eigen- und Fremdschutz
- Fremdsprachenkenntnisse in Englisch sind wünschenswert
Hinweise: Rein schulische Ausbildungen oder Qualifizierungen können im Bewerbungsverfahren leider nicht berücksichtigt werden. Vor der Einstellung wird eine waffenrechtliche Überprüfung gem. §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) durchgeführt.
Kontakt
Carolin Friedrichs
Tel. 0201 88-10227
FAQ - Häufig gestellte Fragen