WEITERE THEMEN
Verwaltungswirt*in Kommunaler Ordnungsdienst
Theoretischer Teil
Blockunterricht am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Essen (7:45 Uhr bis 15:05 Uhr – in Ausnahmefällen bis 17:00 Uhr)
Du hast folgend Module wie z.B.
- Bürgerliches Recht
- Verwaltungsrecht
- Ordnungsrecht
- Kosten – und Leistungsrechnung
- Handlungs- und Sozialkompetenzen
- Konfliktmanagement
Schriftliche und mündliche Prüfung am Ende des Quereinstiegs (Abschluss Verwaltungslehrgang I)
Prüfungsordnung VL I
Praktischer Teil
Praxisphase "Training on the Job" im Ordnungsamt der Stadt Essen
Der Abschluss zum*zur Verwaltungswirt*in Kommunaler Ordnungsdienst befähigt zum Einsatz im mittleren Verwaltungsdienst. Nach mehrjähriger Berufserfahrung bestehen über die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Benefits
Ausbildungsvergütung
- 2.313,32 € brutto / Monat
+ jährliche Sonderzuwendung
Nach erfolgreicher Übernahme ist ein Einstiegsgehalt in Entgeltgruppe 5 TVöD, abhängig von der vorherigen Berufserfahrung in den Stufen 1 bis 3 = 3.038,99 € bis 3.355,11 € (Stand 04/2025), vorgesehen. Es bestehen zeitnahe Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD.
Das lernst du:
- Sorge für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu tragen
- Kontrollen nach dem Landeshundegesetz durchzuführen
- Den gesetzlichen Jugendschutz zu überwachen
- Die Nutzung von Kinderspielplätzen, Parkanlagen und sonstigen Örtlichkeiten zu prüfen
- Präsenz bei öffentlichen Großveranstaltungen (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei) zu zeigen
- Beschwerden aus der Bevölkerung über Vandalismus, Lärmbelästigungen und Verunreinigungen nachzugehen
Das solltest du mitbringen
Mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, duale Berufsausbildung und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung, Führerschein Klasse B, Bereitschaft zur Übernahme von Schichtdiensten, Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung einschließlich eines Einsatzstockes (EKA)
Hinweis: Vor der Einstellung wird eine waffenrechtliche Überprüfung gem. §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) durchgeführt.
Kontakt
Carolin Friedrichs
Tel. 0201 88-10227
FAQ - Häufig gestellte Fragen